Garantiebestimmungen

Garantiebestimmungen Schwarzt-Schulze GbR – Stand 01.05.2022

1. Garantieumfang

a.) Die Garantiezeit für Neuware beträgt 24 Monate beginnend mit der Auslieferung des Gerätes. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

b.) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen, keinem natürlichen Verschleiß unterliegenden Anbauteilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und / oder Materialfehlern defekt geworden sind, kostenfrei getauscht werden.

c.) Das Gerät wird nach unserer Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert. Alternativ behalten wir uns vor, das defekte Gerät gegen ein Nachfolgeprodukt auszutauschen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

d.) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von Schwarzt-Schulze GbR getragen.

e.) Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

f.) Wir sind berechtigt über die Instandsetzung hinaus technische Änderungen vorzunehmen um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

g.) Die Instandsetzung der defekten Geräte wird in unserem Service-Center in Lamspringe kostenfrei durchgeführt. Die Abläufe für das Einsenden defekter Teile sind nach unseren Vorgaben dabei zu beachten und schriftlich anzumelden. Abweichend hiervon kann der Kunde auch eine Instandsetzung vor Ort verlangen. Die Arbeitszeit und die Reisekosten sind in diesem Falle vom Kunden zu ersetzen, wobei Reisezeit als Arbeitszeit gilt. Der Käufer hat dies schriftlich zu beauftragen, wobei eine Zusage der Kostenübernahme zu erfolgen hat.

h.) Der Transport zum Service-Center und zurück zum Wiederverkäufer oder Endkunden geht zu Lasten des Käufers (Gefahr und Kosten), und zwar auch dann, wenn er eine Versandmarke von Schwarzt-Schulze GbR erhält.

2. Ausschluss der Garantie

a.) Jegliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn das Etikett mit der Seriennummer vom Gerät unkenntlich gemacht, geändert oder entfernt wurde.

b.) Das Gerät durch Ausfall oder Schwankungen des Stroms, Stromkreises oder anderer Umgebungsbedingungen z.B. Blitzschlag beschädigt wurde.

c.) Anormale Betriebsbedingungen und Umgebungen wie Schwimmbäder oder ähnliche Orte (mit aggressiver Atmosphäre / korrosive Gase etc.) oder das Nichtbefolgen der einschlägigen Betriebsregeln/Bedienungsanleitung zur Beschädigung geführt haben. Darunter fallen auch Beschädigungen durch Überhitzung, UV Schäden, Schäden durch Flüssigkeiten oder Feuchtigkeit an Geräten die nur für den Innenbereich geeignet sind. Dies sind alle Geräte, die von uns nicht ausdrücklich als wetterfest ausgewiesen werden (IP Schutzklasse kleiner 54).

d.) Höhere Gewalt, Feuer, Hochwasser, Krieg, Gewalttaten oder ähnliche Ereignisse zur Beschädigung geführt haben.

e.) Fehler in Zubehörteilen oder mit dem unter Garantie stehendem Teil verbundenen anderen Komponenten zu dessen Ausfall geführt haben.

f.) Von einem anderen als von Schwarzt-Schulze GbR beauftragten Angestellten oder einen von Schwarzt-Schulze GbR befugten Beauftragten Servicetätigkeiten durchgeführt werden.

g.) Da Pixelfehler produktionstechnisch nicht ausgeschlossen werden können lösen Pixelfehler< 0,1% der Gesamtauflösung eines LED Moduls keinen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch aus.

h.) Unterschiede in Farbtemperatur und Helligkeit oder Schwarzwerten der Pixelkarten zwischen einzelnen Darstellungseinheiteneinheiten sind technologisch bedingt und nicht als Mangel anzusehen, der einen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch nach sich zieht

i.) Betriebsgeräusche von LED Wänden stellen keinen Mangel dar und lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus, auch wenn sich diese über die Lebensdauer verändern oder erhöhen.

3.Ergänzende Regelungen

a.) Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns abschließend.

b.) Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandelung oder Minderung, nicht begründet. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz da dort zwingend gehaftet wird.

c.) Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, mittelbaren oder Folgeschäden.

d.) Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nur in Fällen von Vorsatz. Eine Haftung bei Fahrlässigkeit in jeglicher Form ist ausgeschlossen.

e.) In Fällen von Vorsatz haften wir für den typischen Wert der Wiederherstellungskosten, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.

f.) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder Ihre Rechtmäßigkeit verlieren, herrscht Einigkeit darüber, dass die anderen Bestimmungen weiterhin ihre Gültigkeit behalten (Salvatorische Klausel).

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