Genehmigung: was das Amt sehen will.
Eine fest installierte LED-Wand ist baurechtlich eine Werbeanlage – und damit in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. Wir kennen den Weg, weil wir die Unterlagen liefern, die das Amt sehen will: Konstruktion, Zeichnung, Statik.

Genehmigung
Brauchen Sie eine?
Drei Fragen entscheiden: Ist die Anlage fest verbunden, wie groß ist sie, und wo steht sie?
In der Regel ja
Wird die Wand fest mit dem Gebäude oder dem Boden verbunden und wirbt sie für Ihr Unternehmen, ist sie eine Werbeanlage im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung – und damit genehmigungsbedürftig, solange kein Ausnahmefall greift.
Verfahrensfrei
Der Anhang zur NBauO (zu § 60) nennt die Ausnahmen. Für LED-Wände sind vier davon einschlägig – die Liste unten. Verfahrensfrei heißt: kein Bauantrag, keine Genehmigung.
Immer prüfen
Unabhängig von der Genehmigung: Bebauungsplan und örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzung, Denkmalschutz, öffentlicher Grund (Sondernutzung) und die Lage an Bundesstraßen. Wir sehen uns das vor dem Angebot an.
Diese vier Fälle sind verfahrensfrei
- Werbeanlagen mit nicht mehr als 1 m² Ansichtsfläche (Nr. 10.1).
- Vorübergehend angebrachte oder aufgestellte Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, wenn sie nicht fest mit dem Erdboden oder anderen baulichen Anlagen verbunden sind (Nr. 10.2) – der Fall für mobile Wände und Anhänger.
- Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen (Nr. 10.3) – der Fall für Events und Messen.
- Werbeanlagen bis 10 m Höhe an der Stätte der Leistung in Gewerbe- oder Industriegebieten, die ein Bebauungsplan festsetzt (Nr. 10.5) – ebenso in entsprechenden Sondergebieten.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bauordnung, Planungs- und Nachbarrecht gelten trotzdem, und die Anlage muss standsicher sein. Wir sagen Ihnen vor dem Kauf, in welche Kategorie Ihr Standort fällt.
Unterlagen
Was das Amt sehen will.
Für Werbeanlagen zählt § 6 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung auf, was zum Bauantrag gehört. Vier Positionen – drei davon liefern wir.
| Unterlage | Wer liefert |
|---|---|
| Auszug aus der Liegenschaftskarte oder Lageplan (einfach oder qualifiziert) | Bauherr – wir sagen, welche Fassung das Amt braucht |
| Zeichnung der Anlage mit Maßen und Farbgestaltung, den Maßen des Standorts und des Gebäudes, an dem sie angebracht wird; alternativ Farbfoto oder Fotomontage | Wir |
| Beschreibung mit Art und Beschaffenheit der Anlage sowie – soweit für die Beurteilung nötig – den Abständen zu öffentlichen Verkehrsflächen | Wir |
| Nachweis der Standsicherheit, soweit bauaufsichtlich vorgeschrieben | Wir – Konstruktion und Statik |
| Darstellung vorhandener Werbeanlagen auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken (ein Foto im ungefähren Maßstab genügt) | Bauherr |
Wer die Bauvorlagen verfasst, muss die nötigen Fachkenntnisse haben (§ 53 Abs. 1 und 2 NBauO). Die strengere Bauvorlageberechtigung – Architektin, Bauingenieur, Eintragung in die Liste – gilt für Werbeanlagen ausdrücklich nicht: § 53 Abs. 9 Nr. 1 nimmt Entwürfe aus, die üblicherweise von Fachkräften mit anderer Ausbildung verfasst werden, und nennt Werbeanlagen als Beispiel. Antragsteller bleibt in jedem Fall der Bauherr.
Ablauf
So läuft der Antrag im Landkreis Hildesheim.
Der Landkreis hat die Bauaufsicht Ende 2025 vollständig digitalisiert; Papieranträge nimmt er nicht mehr an.
- 01
Standortcheck
Bebauungsplan, Werbesatzung, Denkmalschutz, Lage zur Straße – bevor Technik bestellt wird.
- 02
Konstruktion und Zeichnung
Maßstäbliche Zeichnung der Anlage mit Maßen und Farbgestaltung, dazu die Beschreibung. Von uns.
- 03
Statik
Standsicherheitsnachweis für Konstruktion und Befestigung, soweit gefordert. Von uns.
- 04
Digitaler Antrag
Der Bauantrag geht beim Landkreis Hildesheim ausschließlich digital ein – über das Portal „Digitales Kreishaus“, Anmeldung mit der BundID auf dem Vertrauensniveau „substantiell“. Die weitere Kommunikation läuft über den Vorgangsraum des Vorgangs.
- 05
Bescheid und Montage
Liegt der Bescheid vor, montieren wir – mit den Auflagen, die darin stehen.
Für andere Landkreise gilt: Der Ablauf ist in Niedersachsen überall ähnlich, nur das Portal unterscheidet sich; in jedem Bundesland gilt die jeweilige Landesbauordnung. Wir haben Wände in Nordrhein-Westfalen, Hessen und auf Mallorca aufgebaut. Quelle für den Ablauf oben: Digitales Bauamt des Landkreises Hildesheim.
Auflagen
Licht, Straße, Nachbarn.
Die drei Themen, an denen Genehmigungen hängen – und die im Bescheid als Auflagen auftauchen.
Blendung
Maßstab sind die Lichthinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Sie bewerten Raumaufhellung und psychologische Blendung, mit Richtwerten je nach Gebietsart und Tages- oder Nachtzeit. Praktisch heißt das: Ausrichtung planen und die Helligkeit nachts absenken. Der Lichtsensor regelt sie automatisch.
Verkehr
Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet § 33 StVO Werbung durch Bild, Schrift, Licht oder Ton, wenn Verkehrsteilnehmer dadurch in gefährdender Weise abgelenkt oder belästigt werden können. An Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten gilt zusätzlich § 9 FStrG: 20 m Anbauverbot, bis 40 m Zustimmung der Straßenbaubehörde – Anlagen der Außenwerbung sind dort Hochbauten gleichgestellt.
Nachbarn
Ausrichtung, Nachtabschaltung oder eine Helligkeitsgrenze sind übliche Auflagen. Wir planen das ein, statt es später nachzurüsten – das ist billiger als eine Anlage, die nach der Beschwerde umgebaut werden muss.
Beleg
Eine Konstruktion aus unserer Werkstatt.
Zeichnung und Statik kommen bei uns aus einer Hand – hier eine freistehende Konstruktion für eine Outdoor-Wand.

Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Sechs weitere Fragen zur Genehmigung – Dauer, Kosten, Nachtbetrieb – stehen im Support.
Brauche ich für eine LED-Wand eine Baugenehmigung?
In der Regel ja: Eine fest mit dem Gebäude oder dem Boden verbundene LED-Wand, die für Ihr Unternehmen wirbt, ist eine Werbeanlage und damit eine bauliche Anlage. Ausnahmen nennt der Anhang zur NBauO (zu § 60) – etwa bis 1 m² Ansichtsfläche, für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder mobile Anlagen an der Stätte der Leistung.
Welche Unterlagen verlangt das Bauamt?
Nach § 6 NBauVorlVO: Lageplan oder Auszug aus der Liegenschaftskarte, Zeichnung der Anlage mit Maßen und Farbgestaltung (oder Fotomontage), Beschreibung mit Art, Beschaffenheit und Abständen zu Verkehrsflächen, den Standsicherheitsnachweis, soweit vorgeschrieben, sowie die Darstellung vorhandener Werbeanlagen am Standort. Zeichnung, Beschreibung und Statik liefern wir.
Wer stellt den Antrag – Sie oder wir?
Antragsteller ist der Bauherr, also Sie. Wir liefern die Unterlagen und begleiten den Vorgang. Eine besondere Bauvorlageberechtigung ist bei Werbeanlagen nicht verlangt (§ 53 Abs. 9 Nr. 1 NBauO); nötig sind die Fachkenntnisse für den Entwurf.
Stand September 2026. Quellen: Anhang zur NBauO (zu § 60) Nr. 10; § 6 NBauVorlVO; § 53 NBauO; Digitales Bauamt des Landkreises Hildesheim; Hinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen (2015, Formelkorrektur 2018); § 33 StVO; § 9 FStrG. Diese Seite ist Orientierung, keine Rechtsberatung – maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Bauaufsicht.
Nächste Schritte
Wie es weitergeht.
Produkte ansehen
Verleih, Indoor, Kauf – welche Wand zu Ihrem Standort passt.
Referenzen ansehen
Vier Outdoor-Projekte – Fassade, Freigelände, Gastronomie.
Fragen zur Genehmigung
Sechs Fragen zu Dauer, Kosten und Nachtbetrieb – kurz beantwortet.