Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schwarzt-Schulze GbR, Von-Steinberg-Str. 1A, 31195 Lamspringe
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf, Vermietung, Montage und Betreuung von LED-Videowänden

§ 1 Geltung

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Schwarzt-Schulze GbR („wir“): Verkauf neuer und gebrauchter LED-Videowände samt Zubehör, Vermietung mobiler Systeme, Montage, Konstruktion, Einweisung und Betreuung.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen liefern.
  3. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen; mit Verbrauchern schließen wir keine Verträge.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Unterlagen

  1. Angaben auf unserer Website, in Broschüren und im Konfigurator beschreiben unsere Leistungen, sind aber kein Angebot. Genannte Preise sind Beispiele und Richtwerte; jede Wand wird individuell nach Ort, Größe, Technik und Aufbau kalkuliert.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser schriftliches Angebot (auch per E-Mail) innerhalb der Bindefrist annimmt oder wir eine Bestellung schriftlich bestätigen. Ohne genannte Frist binden uns Angebote 14 Tage.
  3. Zeichnungen, Konstruktionsunterlagen, Statiken und Kalkulationen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke genutzt werden. Das gilt auch, wenn kein Vertrag zustande kommt.
  4. Technische Angaben (Pixelabstand, Helligkeit, Leistungsaufnahme, Maße, Gewicht) sind Herstellerangaben und beschreiben die Beschaffenheit nur, soweit wir sie im Angebot ausdrücklich zusichern. Übliche Fertigungstoleranzen bleiben vorbehalten.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Lamspringe. Transport, Verpackung, Montage, Einweisung und Nebenkosten (etwa Hebetechnik, Genehmigungen, Verkehrssicherung) sind nur enthalten, wenn das Angebot sie ausweist.
  2. Bei Kaufverträgen ist der Auftragswert vor der Lieferung in voller Höhe zu zahlen (Vorkasse). Bei Mietverträgen ist mit der Reservierung eine Reservierungsgebühr von 15 % des Mietpreises fällig; sie wird auf den Mietpreis angerechnet, der Rest wird nach Ende der Mietzeit abgerechnet. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; gegenüber Unternehmern außerdem die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Wir dürfen weitere Lieferungen und Leistungen bis zum Ausgleich zurückstellen.
  4. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

  1. Liefertermine sind verbindlich nur, wenn wir sie schriftlich als verbindlich bezeichnen. Die Frist beginnt nicht vor Klärung aller technischen Fragen, Eingang vereinbarter Anzahlungen und Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 5).
  2. Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben — insbesondere Lieferverzögerungen unserer Hersteller, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen, Streik, Unwetter — verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als acht Wochen, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten; Vorauszahlungen erstatten wir dann.
  3. Beim Versand ohne Montage geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, sofern er Unternehmer ist. Liefern und montieren wir, geht die Gefahr mit der Abnahme über. Gegenüber Verbrauchern gilt § 474 Abs. 4 BGB.

§ 5 Montage, Aufbau und Mitwirkung des Kunden

  1. Übernehmen wir Montage oder Aufbau, stellt der Kunde rechtzeitig und auf seine Kosten sicher: freien Zugang zum Montageort, einen tragfähigen Untergrund beziehungsweise eine tragfähige Befestigungsfläche, den erforderlichen Stromanschluss mit Absicherung, Netzwerk- oder Internetzugang für die Steuerung, bei Bedarf Hebemittel, Gerüst oder Verkehrssicherung sowie das Einverständnis von Eigentümern und Vermietern.
  2. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, insbesondere Baugenehmigungen für fest installierte Werbeanlagen, holt der Kunde als Bauherr ein. Wir unterstützen mit Konstruktionszeichnungen, Statik und den Unterlagen, die wir im Angebot nennen. Für die Genehmigungsfähigkeit am konkreten Ort übernehmen wir keine Gewähr.
  3. Verzögert sich die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, tragen wir den Mehraufwand (Wartezeit, zusätzliche Anfahrt) nach unseren im Angebot genannten Sätzen in Rechnung.
  4. Nach Fertigstellung nehmen wir die Wand gemeinsam mit dem Kunden in Betrieb und weisen ihn ein. Der Kunde bestätigt die Abnahme schriftlich; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung. Nimmt der Kunde die Wand in Gebrauch, ohne innerhalb von zehn Tagen Mängel anzuzeigen, gilt sie als abgenommen.

§ 6 Miete mobiler Systeme

  1. Gegenstand der Miete sind die im Angebot bezeichneten Systeme samt Steuerung und Zubehör für die vereinbarte Mietzeit. Lieferung, Aufbau, Einweisung und Abbau übernehmen wir, soweit das Angebot nichts anderes sagt. Verfügbarkeit und Konfiguration richten sich nach dem Termin; wir dürfen technisch gleichwertige Systeme einsetzen.
  2. Mit der Übergabe geht die Obhut auf den Kunden über. Er bedient die Anlage nur nach unserer Einweisung und nur mit dem vorgesehenen Zubehör, hält sie vor unbefugtem Zugriff, Beschädigung und Witterung außerhalb der Herstellerangaben geschützt und meldet Störungen unverzüglich. Für Schäden und Verluste ab Übergabe bis Rückgabe haftet der Kunde, soweit sie nicht auf normaler Abnutzung oder auf einem Mangel der Anlage beruhen. Eine Kaution erheben wir nicht.
  3. Bei Aufbau im Freien entscheiden wir über Standsicherheit und Ballast. Bei Sturm, Gewitter oder anderen Gefahrenlagen dürfen wir den Betrieb unterbrechen oder die Anlage abbauen; ein Minderungsanspruch entsteht daraus nicht, wenn die Gefahr nicht von uns zu vertreten ist.
  4. Tritt der Kunde vor Beginn der Mietzeit vom Mietvertrag zurück, behalten wir die gezahlte Reservierungsgebühr (15 % des Mietpreises) als Entschädigung ein; weitere Ansprüche bestehen dann auf beiden Seiten nicht.
  5. Die Anlage ist zum vereinbarten Zeitpunkt im übergebenen Zustand zur Rückgabe bereitzustellen. Für jeden Tag verspäteter Rückgabe schuldet der Kunde den anteiligen Tagesmietpreis; weitere Schäden bleiben vorbehalten.
  6. Für die Inhalte, die der Kunde auf der Anlage wiedergibt, ist er allein verantwortlich (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Jugendschutzrecht, Übertragungsrechte für Sportveranstaltungen).

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Kunde darf sie bis dahin weder veräußern, verpfänden noch sicherungsübereignen und muss Zugriffe Dritter unverzüglich anzeigen.
  2. Wird die Ware fest mit einem Gebäude verbunden, geschieht das nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB, soweit rechtlich möglich.

§ 8 Gewährleistung

  1. Für Mängel neuer Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben für Unternehmer: Die Verjährungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung beziehungsweise Abnahme; der Kunde untersucht die Ware unverzüglich und zeigt offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich an (§ 377 HGB). Nacherfüllung leisten wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatz; schlägt sie zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
  2. Keine Mängel sind: Pixelausfälle unter 0,1 % der Gesamtauflösung eines Moduls, technologisch bedingte Unterschiede in Farbtemperatur, Helligkeit oder Schwarzwert zwischen einzelnen Modulen und Betriebsgeräusche, auch wenn sie sich über die Lebensdauer verändern. Verschleißteile, Schäden durch Überspannung, Blitzschlag, Feuchtigkeit an nicht als wetterfest ausgewiesenen Geräten, unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter oder Nichtbeachtung der Anleitung sind von der Gewährleistung ausgenommen.
  3. Gebrauchte Ware verkaufen wir geprüft und in dem im Angebot beschriebenen Zustand. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängel gebrauchter Ware zwölf Monate; gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Verkürzung auf ein Jahr nur, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wird (§ 476 Abs. 2 BGB).
  4. Eine über die Gewährleistung hinausgehende Garantie geben wir nur nach unseren gesondert veröffentlichten Garantiebestimmungen. Gewährleistungsrechte bleiben von der Garantie unberührt.
  5. Steuerungssoftware und Medienplayer unterliegen den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers; wir schulden ihre Installation und Einweisung, nicht ihre Weiterentwicklung.

§ 9 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.
  2. Im Übrigen haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
  3. Für Ausfallzeiten der Anlage während einer Veranstaltung haften wir im Rahmen von Absatz 2; entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ersetzen wir bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
  1. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für unsere Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Mietkauf und Finanzierung

Mietkauf und Finanzierung bieten wir nicht selbst an. Auf Wunsch reichen wir unser Angebot bei unserem Finanzierungspartner (Flexvelop) ein; Vertragspartner des Kunden für die Finanzierung ist ausschließlich dieser Partner, der Konditionen, Bonität und Gebühren mit dem Kunden klärt. Unser Kaufvertrag bleibt davon unabhängig.

§ 11 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch kein Schutz ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Lamspringe; zuständig sind damit das Amtsgericht Alfeld (Leine) oder, je nach Streitwert, das Landgericht Hildesheim.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche.

Stand: 29.09.2026, Schwarzt-Schulze GbR, Lamspringe